OM-Zeichen Arbeitsschutz
Mit dem „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ dokumentieren Betriebe, dass sie ihren Betrieb nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes systematisch durchdacht und entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben.
Sie dokumentieren mit dem Zeichen, dass Sie anhand des Praxisstandards „GDA-ORGAcheck – Arbeitsschutz mit Methode“ (OM-Praxis A-3.1) Ihren Betrieb analysiert und Handlungsbedarfe festgelegt haben. Außerdem haben Sie mindestens zehn Maßnahmen detailliert beschrieben sowie deren Umsetzung und die Wirkungskontrolle organisiert.
Sie haben damit folgende Themen behandelt:
- Verantwortung und Aufgabenübertragung
- Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss
- Qualifikation für den Arbeitsschutz
- Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Behördliche Auflagen
- Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
- Beauftragte und Interessenvertretung
- Kommunikation und Verbesserung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Planung und Beschaffung
- Fremdfirmen und Lieferanten
- Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen