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OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit

„OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“-Logo

Mit dem „OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“ dokumentieren Betriebe, dass sie ihren Betrieb nach rechtlichen Anforderungen (EU/national) des Umwelt- und Arbeitsschutzes, der Menschenrechte und der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette systematisch durchdacht und entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben.

Sie dokumentieren mit dem Zeichen, dass Sie anhand von Praxisstandards OM-Check (Check „Betrieblicher Umweltschutz" (OM-Praxis A-3.6), (Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A 3.7) und/oder GDA-ORGAcheck – Arbeitsschutz mit Methode (OM-Praxis A-3.1)zu den zentralen Themen der Nachhaltigkeit Ihren Betrieb analysiert und Handlungsbedarfe festgelegt haben. Sie haben zu allen drei Bereichen mindestens zwölf Maßnahmen detailliert festgelegt sowie die Umsetzung und die Wirkungskontrolle organisiert. Dabei müssen Sie jeweils vier Maßnahmen im Bereich Umweltschutz (Bausteine 2&3), sowie vier Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Menschenwürde (Bausteine 4&5) und vier Maßnahmen im Bereich Unternehmensziele und Lieferkette (Bausteine 1&6) festlegen. Falls Sie ein zertifiziertes Managementsystem im Arbeitsschutz oder im Umweltschutz haben, müssen Sie in den zertifizierten Bereichen nichts ausfüllen, wenn Sie dieses zertifizierte Managementsystem nachgewiesen haben.

Somit haben Sie folgende Bausteine und Checkpunkte behandelt:

1. Voraussetzungen für eine nachhaltige Betriebsorganisation
1.1 Nutzen einer nachhaltigen Betriebsorganisation
1.2 Umweltschutz als Bestandteil der Unternehmensziele
1.3 Sicherheit und Gesundheit sowie Einhaltung der Menschenwürde als Bestandteil der Unternehmensziele

2. Umweltschutzziele und Organisation des betrieblichen Umweltschutzes
2.1 Verantwortung und Aufgabenübertragung im Umweltschutz
2.2 Risiken im Umweltschutz ermitteln und bewerten
2 3 Arbeitsplanung und Umweltschutz
2.4 Kompetenzen zum Umweltschutz absichern
2.5 Umweltbewusste Beschaffung
2.6 Wirkungskontrolle und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes

3. Maßnahmen zur Umsetzung der Umweltschutzziele
3.1 Maßnahmen zum Klimaschutz
3.2 Maßnahmen zum Klimaanpassung
3.3 Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen
3.4 Maßnahmen zur Entwicklung bzw. Stärkung der Kreislaufwirtschaft
3.5 Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung
3.6 Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt

4. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen
4.1 Verantwortung und Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz
4.2 Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten
4.3 Sichere und gesundheitsgerechte Planung der Arbeit
4.4 Unterweisung und Qualifizierung der Beschäftigten
4.5 Prüfung der Arbeitsmittel
4.6 Beschaffung und Arbeitsschutz
4.7 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
4.8 Wirkungskontrolle und Verbesserung des Arbeitsschutzes

5. Menschenrechte und soziales Engagement
5.1 Führungsaufgabe „Menschenrechte“
5.2 Menschenrechte im eigenen Betrieb
5.3 Menschenrechte bei Lieferanten
5.4 Menschenrechte bei Geschäftspartner
5.5 Soziales Engagement

6. Organisation der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
6.1 Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Verbesserungsprozesse zu den Sorgfaltspflichten* im eigenen Betrieb organisieren
6.2 Angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Verbesserungsprozess der eigenen Lieferkette organisiere