OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit

Hier finden Sie beispielhaft einen ausgefüllten Bericht des „OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“ (PDF)
Das „OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“ ermöglicht Unternehmen ihren Betrieb nach rechtlichen Anforderungen (EU/national) des Umwelt- und Arbeitsschutzes, der Menschenrechte und der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette systematisch zu prüfen. Sie können entsprechende Maßnahmen festgelegen, organisieren und dies nach außen zeigen.
Mit dem „OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“ dokumentieren Unternehmen, dass Sie ihren Betrieb anhand folgender Praxisstandards analysiert und Handlungsbedarfe sowie Maßnahmen festgelegt haben:
- OM-Check „Betrieblicher Umweltschutz“ (OM-Praxis A-3.6)
- OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7)
- GDA-ORGAcheck – Arbeitsschutz mit Methode (OM-Praxis A-3.1)
Für den Erwerb des „OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“ müssen folgende sechs Bausteine und ihre Checkpunkte vollständig bearbeitet werden:
1. Voraussetzungen für eine nachhaltige Betriebsorganisation
1.1 Nutzen einer nachhaltigen Betriebsorganisation
1.2 Umweltschutz als Bestandteil der Unternehmensziele
1.3 Sicherheit und Gesundheit sowie Einhaltung der Menschenwürde als Bestandteil der Unternehmensziele
2. Umweltschutzziele und Organisation des betrieblichen Umweltschutzes
2.1 Verantwortung und Aufgabenübertragung im Umweltschutz
2.2 Risiken im Umweltschutz ermitteln und bewerten
2 3 Arbeitsplanung und Umweltschutz
2.4 Kompetenzen zum Umweltschutz absichern
2.5 Umweltbewusste Beschaffung
2.6 Wirkungskontrolle und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes
3. Maßnahmen zur Umsetzung der Umweltschutzziele
3.1 Maßnahmen zum Klimaschutz
3.2 Maßnahmen zur Klimaanpassung
3.3 Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen
3.4 Maßnahmen zur Entwicklung bzw. Stärkung der Kreislaufwirtschaft
3.5 Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung
3.6 Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt
4. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen
4.1 Verantwortung und Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz
4.2 Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten
4.3 Sichere und gesundheitsgerechte Planung der Arbeit
4.4 Unterweisung und Qualifizierung der Beschäftigten
4.5 Prüfung der Arbeitsmittel
4.6 Beschaffung und Arbeitsschutz
4.7 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
4.8 Wirkungskontrolle und Verbesserung des Arbeitsschutzes
5. Menschenrechte und soziales Engagement
5.1 Führungsaufgabe „Menschenrechte“
5.2 Menschenrechte im eigenen Betrieb
5.3 Menschenrechte bei Lieferanten
5.4 Menschenrechte bei Geschäftspartner
5.5 Soziales Engagement
6. Organisation der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
6.1 Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Verbesserungsprozesse zu den Sorgfaltspflichten* im eigenen Betrieb organisieren
6.2 Angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Verbesserungsprozess der eigenen Lieferkette organisieren
Es müssen mindestens zwölf Maßnahmen detailliert festgelegt sowie die Umsetzung und die Wirkungskontrolle organisiert werden. Die zwölf Maßnahmen müssen folgendermaßen verteilt sein:
- vier Maßnahmen im Bereich Umweltschutz (Bausteine 2 & 3)
- vier Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Menschenwürde (Bausteine 4 & 5)
- vier Maßnahmen im Bereich Unternehmensziele und Lieferkette (Bausteine 1 & 6)
Betriebe, die bereits ein zertifiziertes Managementsystem im Arbeitsschutz oder im Umweltschutz haben, müssen Sie in den jeweiligen Bausteinen nichts ausfüllen, sondern können den entsprechenden Nachweis ihres zertifizierte Managementsystem hochladen.